Vermögensschadenhaftpflicht

Der Wirtschaftsprüfer ist dazu verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung oder Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Haftpflichtversicherung für Berufe, bei denen ein fehlerhaftes Verhalten bei der Ausübung Ihres Berufes ein reiner Vermögensschaden entstehen kann. Der eigentliche Versicherungsfall ist hier nicht, wie sonst in der allgemeinen Haftpflichtversicherung, das Ereignis des Schadens, sondern das berufliche Fehlverhalten. Das berufliche Fehlverhalten wird auch als Verstoß deklariert. Der Verstoß zieht das Ereignis des Schadens und die mögliche Erhebung des Anspruchs durch den Geschädigten nach sich. Dieses Prinzip des Verstoßes sorgt dafür, dass der Versicherungsnehmer für alle Fehler, die ihm während der Dauer des Vertrages der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung unterlaufen sind, auch nach Beendigung des Vertrages versichert ist. Die Nachhaftung des Versicherers für solche Schäden, die nach Beendigung des Vertrages eintreten, wird in der Regel zuschlagsfrei gewährt und ist meistens auf 2 Jahre begrenzt. Soweit dem Versicherungsnehmer unterlaufene Verstöße nicht bekannt sind, die vor dem Beginn der Vermögensschadenhaftpflicht eingetreten waren, kann eine sogenannte Rückwärtsversicherung auch diese Schäden absichern. Die Rechtsgrundlagen für diese Haftpflicht sind die allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden, auch AVBV genannt. Diese Bedingungen sind angelehnt an die allgemeinen Haftpflichtbedingungen, tragen aber den speziellen Erfordernissen der reinen Abdeckung der Vermögensschäden Rechnung. Einen Versicherungsvergleich können Sie bei der Honoro UG Versicherung und Finanzen anfordern. Eine Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers ist in der Regel obligatorisch.