Bestellung

Bestellt wird der Wirtschaftsprüfer, nach der WPO, nach bestandener Prüfung durch die Aushändigung einer von der obersten Landesbehörde ausgestellten Urkunde. Voraussetzung für diese Bestellung ist

  1. daß der Bewerber zum Wirtschaftsprüfer eine Zusage auf Deckung auf den Antrag einer Berufshaftpflichtversicherung für Wirtschaftsprüfer vorlegt und
  2. daß er keine Tätigkeit ausübt, die nicht vereinbar ist, mit dem Beruf des Wirtschaftsprüfers.

Ein Berufseid muss hat der Bewerber vor Aushändigung der Urkunde zu leisten.

Es gibt auch bestimmte Gründe, nach denen eine Bestellung versagt werden kann.