Aufgaben
Nach dem Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (WPO) haben die Wirtschaftsprüfer die berufliche Aufgabe
- betriebswirtschaftliche Prüfungen
- Jahresabschlussprüfung wirtschaftlicher Unternehmen
durchzuführen und über deren Vornahme und Ergebnis Bestätigungsvermerke zu erteilen. Die Wirtschaftsprüfer sind auch befugt, Ihre Auftraggeber in steuerlichen Angelegenheiten, aber nach Maßgabe der bestehenden Vorschriften, zu beraten und auch zu vertreten.
Als Sachverständige können Wirtschaftsprüfer auch auftreten. Dies sollte aber nur unter Berufung unter Ihren Berufseid auf den Gebieten der wirtschaftlichen Betriebsführung geschehen.
Auch andere Tätigkeiten sind mit dem Berufs des Wirtschaftsprüfers vereinbar. So können folgende Tätigkeiten durchgeführt werden :
- Beratung und Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten
- freie Berufsausübung auf dem Gebiet der Technik
- freie Berufsausübung auf dem Gebiet des Rechtswesens
- Tätigkeit an wissenschaftlichen Instituten
- Lehrende Tätigkeit an Hochschulen
- Treuhandschaft
- freie schriftstellerische Tätigkeit
- freie künstlerische Tätigkeit